Strafrecht / Entführung / Mord
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte am 8. Juli 2015 in Potsdam einen sechsjährigen Jungen entführt, vergewaltigt und dann erstickt. Die Leiche vergrub er in seinem Gartengrundstück in Luckenwalde. Am 1. Oktober 2015 entführte er auf dem Gelände des Landesamts für Gesundheit und Soziales ("LaGeSo") in Berlin-Moabit den vierjährigen Sohn einer bosnischen Asylbewerberin. Er verbrachte ihn in seine Wohnung, missbrauchte ihn sexuell und tötete ihn durch Erwürgen.
Seine Verurteilung hat der Angeklagte mit der Revision angegriffen, wobei er das Verfahren beanstandete und die Verletzung sachlichen Recht geltend machte. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Rechtsmittel entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts mit Beschluss vom 25. April 2017 als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit in Bezug auf die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe rechtskräftig.
Aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.04.2017 zum Beschluss des BGH vom 25. April 2017 - 5 StR 8/17 -