Strafrecht / Mord / Heimtücke
Der 5. Strafsenat hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Kiel ist damit rechtskräftig.
Aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.10.2015 zum Beschluss des BGH vom 30. September 2015 - 5 StR 347/15 -